Und täglich grüßt die Abmahnung

Da es wegen der Nutzung von den Google WebFonts (Schriftarten auf der Website) aktuell wieder vermehrt zu Abmahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen kommt, greifen wir das Thema nochmals auf. Das Thema wird vermutlich ein Dauerbrenner wie Last Christmas von Wham. Die Älteren erinnern sich. Schreckliches Lied.

Was war passiert?

Seit einer Entscheidung des Landgerichts München aus diesem Jahr werden vermehrt Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt, die Schriftarten von Google-Servern einbinden.

Hintergrund der Entscheidung:

Das Einbinden von dynamischen Webinhalten wie Google Fonts von US-Webdiensten ist ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig. Webseitenbetreiber können auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Im Februar 2022 wurden einem Kläger vom Landgericht München 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, da bei einem Webseitenaufruf seine IP-Adresse durch die eingebundenen Google Fonts an das US-Unternehmen weitergegeben wurde.

Wie ist die Rechtslage?

Die grundsätzliche Rechtslage ist hier klar: „Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar“, erklärte das Landgericht München im Februar. Bei dynamischen IP-Adressen handle es sich um personenbezogene Daten, da es dem Webseitenbetreiber über eine zuständige Behörde und den Internetzugangsanbieter abstrakt möglich sei, die betreffende Person zu identifizieren. Wird in der Praxis kaum passieren, ist aber theoretisch möglich.

Praxishinweis!

Deshalb nochmal der Hinweis, dass die Google Fonts auch heruntergeladen und vom eigenen Server ausgeliefert werden können, statt sie über externe Google-Server einzubinden. Man spricht hier von der lokalen Einbindung der Schriftarten. Das gilt natürlich auch für andere Inhalte wie Schriftarten, Skripte oder Bilder. Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, ob und wie Google Fonts eingebunden sind auf ihrer Website, dann sprechen Sie Ihren Webseitenadministrator an. Sollten Sie Post bzw. eine Abmahnung bekommen mit einer Zahlungsaufforderung, dann sollten Sie nicht zahlen. In der Regel werden die Ansprüche nicht klageweise verfolgt, sondern es geht dem Abmahner nur darum ein paar schnelle Euros zu machen.

Ihre Datenschützer

Thomas Lang & Fabian Henkel

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