25,00 Euro Schadenersatz bei unerlaubter Werbe-Mail

Wer kennt sie nicht, die unerwünschten Nachrichten im E-Mail-Postfach. Bisher haben die Gerichte das Thema immer unter dem Aspekt gesehen: Es nervt, aber dafür gibt es keinen Schadenersatz, da es sich um eine Bagatelle handelt.

Das Landgericht Heidelberg hat nun entscheiden, dass ein Anspruch auf Zahlung von 25 EURO Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO wegen unzulässiger Zusendung einer Werbemail besteht. (LG Heidelberg, Urteil vom 16.03.2022, AZ: 4 S 1/21: 25 EURO).

Das ist zwar keine Zeitenwende im Sinne von Olaf Scholz, aber doch eine kleine   Kehrtwende in der Rechtsprechung. 25,00 Euro sind ein geringer Betrag, aber bei einer Vielzahl von Geschädigten kann hier doch eine hübsche Summe zusammenkommen.

Thomas Lang
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht & zertifizierter Datenschutzbeauftragter
https://www.datenschutzadvokat.de

Fabian Henkel
Diplom-Betriebswirt (FH), Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter
https://www.externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de

Weiterlesen